
Der Treuhänder hat darauf zu achten, dass die vorschriftsmässige Deckung für die Pfandbriefe und Ansprüche aus Derivate n jederzeit vorhanden ist; hierbei hat er darauf zu achten, dass der Wert der beliehenen Grundstücke und der der beliehenen Schiffe und Schiffsbauwerk e nach der erlassenen RVO bzw. VO festgesetzt ist. Darüber hinaus ist ......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/treuhaender-bei-pfandbriefbanken-a
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